Schnelltest positiv? Wie verhalte ich mich?
Für alle Personen, denen ein positives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 mitgeteilt wird, gilt: Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich in Isolation zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt über das positive Testergebnis zu informieren. Das Gesundheitsamt unterrichtet Sie über das weitere Vorgehen und vereinbart mit Ihnen den Termin für einen zweiten Test (PCR-Test), um die Infektion zu bestätigen.
Die häusliche Isolation ist erforderlich, um die Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden. Auf diese Weise leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und schützen all jene, für die COVID-19 zur lebensbedrohlichen Gefahr werden kann.
Das Gesundheitsamt setzt sich mit der positiv getesteten Person in Verbindung und bespricht das weitere Vorgehen. Sollte der PCR-Test negativ ausfallen, wird die Quarantäne aufgehoben. Ist der PCR-Test positiv, so erhalten die Kontaktpersonen über das Gesundheitsamt weitere Informationen.
Für alle Personen, denen ein positives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 mitgeteilt wird, gilt: Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich in Isolation zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt über das positive Testergebnis zu informieren. Das Gesundheitsamt unterrichtet Sie über das weitere Vorgehen und vereinbart mit Ihnen den Termin für einen zweiten Test (PCR-Test), um die Infektion zu bestätigen.
Die häusliche Isolation ist erforderlich, um die Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden. Auf diese Weise leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und schützen all jene, für die COVID-19 zur lebensbedrohlichen Gefahr werden kann.
Das Gesundheitsamt setzt sich mit der positiv getesteten Person in Verbindung und bespricht das weitere Vorgehen. Sollte der PCR-Test negativ ausfallen, wird die Quarantäne aufgehoben. Ist der PCR-Test positiv, so erhalten die Kontaktpersonen über das Gesundheitsamt weitere Informationen.