Informationen zu Corona-Bürgertests in Brandenburg
Schnell- und Selbsttests sind mit dem Impfen der Weg heraus aus der Corona-Pandemie.
Seit dem 8. März 2021 haben alle Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen (sogenannte Bürgertests). Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Wichtiger Hinweis: Ab dem 11. Oktober haben nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch auf eine wöchentliche kostenfreie Testung im Rahmen von Bürgertests.
Was ändert sich bei den kostenlosen Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021?
Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger erforderlich. Das Bundesgesundheitsministerium hat deshbalb eine geänderte Coronavirus-Testverordnung vorgelegt. Sie tritt am 11. Oktober in Kraft. Damit endet das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger am 11. Oktober 2021. Asymptomatische Personen, die keinen Anspruch aus einem der in den §§ 2 – 4 der Testverordnung genannten Gründen haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, für die keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich mindestens einmal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Allgemeine Infos".
Für die Testungen sind im ganzen Land Brandenburg in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte zahlreiche Schnelltest-Stellen eingerichtet oder beauftragt worden. Die Corona-Schnelltests werden zum Beispiel in Testzentren, vielen Arztpraxen und Apotheken sowie einzelnen Drogeriemärkten angeboten.
Schnell- und Selbsttests sind mit dem Impfen der Weg heraus aus der Corona-Pandemie.
Seit dem 8. März 2021 haben alle Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen (sogenannte Bürgertests). Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Wichtiger Hinweis: Ab dem 11. Oktober haben nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch auf eine wöchentliche kostenfreie Testung im Rahmen von Bürgertests.
Was ändert sich bei den kostenlosen Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021?
Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger erforderlich. Das Bundesgesundheitsministerium hat deshbalb eine geänderte Coronavirus-Testverordnung vorgelegt. Sie tritt am 11. Oktober in Kraft. Damit endet das kostenlose Testangebot für alle Bürgerinnen und Bürger am 11. Oktober 2021. Asymptomatische Personen, die keinen Anspruch aus einem der in den §§ 2 – 4 der Testverordnung genannten Gründen haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, für die keine Möglichkeit besteht, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich mindestens einmal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Allgemeine Infos".
Für die Testungen sind im ganzen Land Brandenburg in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte zahlreiche Schnelltest-Stellen eingerichtet oder beauftragt worden. Die Corona-Schnelltests werden zum Beispiel in Testzentren, vielen Arztpraxen und Apotheken sowie einzelnen Drogeriemärkten angeboten.
Corona-Teststellen vor Ort (Übersicht wird ergänzt)
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